Hier können Sie die aktuellen Einspeisevergütungssätze für die Netzeinspeisung abrufen.
Die Einspeisevergütung für solar erzeugten Strom ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die Angaben in der unten abrufbaren Tabelle sind in Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Der Vergütungssatz richtet sich nach dem Inbetriebnahmedatum der PV-Anlage und ist für den Zeitraum von 20 Jahren gesetzlich garantiert. Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
EEG-Solarstromvergütung ab dem 01.01.2017
Die auf 20 Jahre gesetzlich festgeschriebene Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2017 ist nach Anlagengröße und Montageart gestaffelt.
Ab dem 01.01.2017 gelten für neu in Betrieb gehende vergütungsfähige Anlagen folgende Einspeisevergütungen:
PV-Anlagen auf Gebäuden:
Für den Anlagenteil bis 10 kWp: | 12,30 Ct/kWh | |
Für den Teil, der zwischen 10 und 40 kWp liegt: | 11,96 Ct/kWh | |
Für den Teil, der zwischen 40 und 100 kWp liegt: | 10,69 Ct/kWh |
Freiflächenanlagen:
alle Größen | über Ausschreibungen |
Für Solarstromanlagen, die nach dem 31.01.2017 neu in Betrieb genommen werden, wird der auf 20 Jahre festgeschriebene Vergütungssatz abhängig von den vorangegangenen Zubauzahlen angepasst. Wegen der allgemein steigenden Strombezugspreise lohnt es sich, möglichst viel Sonnenstrom selbst zu verbrauchen.
(Stand: 01.01.2017)
Aktuelle Einspeisevergütung 2016/17712.85 kB
Eigenverbrauch von Solarstrom ist für Anlagenbesitzer immer interessant, wenn der Strombezugspreis höher ist als die Netzeinspeisevergütung.